Über uns

Wir sind ein eingespieltes Team mit langjähriger Erfahrung in der Kfz Branche.
Unsere Gutachtenerstellung erfolgt mit einer modernen Kalkulationssoftware und unter Beachtung der erforderlichen Qualitätspunkte.
Unsere Qualifikationen: Staatlich geprüfter Techniker (Maschinenbau), Kfz-Meister und Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV).

LEISTUNGEN und SERVICE

  • Begutachtung von PKW, LKW, Wohnmobil, Bus Krad, Boot & Yacht
  • Kostenlose Beratung
  • 24h Vor Ort Service
  • Direktabrechnung mit der Versicherung (Sie brauchen nicht in Vorkasse zu gehen)
  • Kfz-technische Beratungen
  • Überprüfung von Reparaturrechnungen, Kostenvoranschlägen und Unfallgutachten
  • Reparaturbestätigung
  • Wertgutachten
  • Kurzgutachten
  • Technische Gutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Begutachtung von Bagatellschäden
  • Gutachtenprüfung,
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
  • Fahrzeugbewertung
  • Kostenvoranschlag
  • Gebrauchtwagencheck
  • Wertminderungsberechnung
  • Zeitwertermittlung

Wissen (Tipp) & Ihr Recht

Was ist nach einem Unfall zu tun?

  • Sprechen Sie Zeugen an.
  • Rufen Sie die Polizei.
  • Wenn Sie die Möglichkeit haben, machen Sie Fotos von der Unfallstelle, insbesondere von der Position der Fahrzeuge.
  • Lassen Sie sich alle Daten des Unfallgegners geben.
  • Bewahren Sie den Unfallzettel gut auf.
  • Helfen Sie verletzten Personen.
  • Nicht mit der Polizei oder dem Unfallgegner diskutieren.
  • Nach einem Verkehrsunfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung rechtlich Ihr Gegner.
  • Sie müssen davon ausgehen, dass die gegnerische Versicherung versuchen wird,  Ihre gesetzlichen Ansprüche „unberechtigt“ zu kürzen. Gehen Sie daher nicht voreilig auf Angebote der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein, da diese in erster Linie eigene Interesse vertritt.

 

Beauftragen Sie sofort einen Gutachter sowie einen Anwalt Ihrer Wahl. Sie müssen ansonsten davon ausgehen, dass Ihre Schadenersatzansprüche unberechtigt gekürzt werden. Hier ein Beispiel zum Thema Unfallregulierung in Berlin.

 

Was steht mir nach unverschuldetem Verkehrsunfall zu?

  • Ein kostenloser unabhängiger KFZ-Sachverständiger
  • Kostenloser Anwalt Ihrer Wahl
  • Erstattung der Reparaturkosten
  • Eingetretene Wertminderung – merkantiler Minderwert
  • Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfall
  • Abschleppkosten
  • Anmelde- und Abmeldekosten
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall

Justicia

Dazu sollten Sie Folgendes wissen:

Als Unfallgeschädigter ist man so zu stellen, wie ohne Unfall. Daher sind alle unfallbedingten Schäden/Kosten zu erstatten. Dazu zählen insbesondere die oben genannten Positionen. Dieser Grundsatz gilt immer dann, wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde. Leider gibt es keine faire Unfallregulierung. Zu den einzelnen Schadenspositionen ist Folgendes zu sagen:

 

1. Gutachterkosten

Die Gutachterkosten sind unfallbedingt  und dem Unfallgeschädigten daher zu erstatten. Leider kommt es häufig vor, dass die gegnerischen Versicherungen versuchen, die Gutachterkosten unberechtigt zu kürzen. Dazu kann man hier mehr nachlesen. 

 

2. Anwaltskosten

Auch die Kosten eines beauftragten Anwalts sind dem Unfallgeschädigten zu erstatten. Auch an dieser Stelle versuchen Versicherungen gerne unberechtigt zu kürzen. Wenn man keinen Anwalt beauftragt, kann es durchaus passieren, dass man nichts oder nur ein Bruchteil von dem erhält, was einem tatsächlich zusteht. In einem besonderen Fall hat eine Versicherung versucht, den Unfallgeschädigten mit ca. 30 % des tatsächlichen Schadens abzufertigen. Den Artikel kann man hier nachlesen.

 

3. Reparaturkosten

Die Reparaturkosten sind ebenfalls zu erstatten. Entweder der volle Betrag, wenn er durch eine tatsächliche Reparatur und einer entsprechenden Rechnung angefallen ist – man spricht von einer konkreten Abrechnung. Oder der Nettobetrag, wenn man fiktiv abrechnet, also nur zum Teil repariert oder in Eigenregie die Reparatur durchführt. Dies fiktive Abrechnung wird häufig auch als Abrechnung auf Gutachtenbasis bezeichnet.

 

4. merkantiler Minderwert

Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert. Der Merkantile Minderwert ist der Betrag, um den das unfallbeschädigte Fahrzeug nun -durch den Unfallschaden- bei einem Weiterverkauf weniger Wert ist. Diese Differenz wird als Merkantiler-Minderwert bezeichnet. Wie hoch der merkantile Minderwert ist, wird durch einen Sachverständigen festgestellt. Auch hier versuchen die Versicherungen oft zu tricksen. Tipps dazu können Sie hier nachlesen. 

 

5. Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfall

Wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht mehr verkehrssicher bzw. nicht mehr fahrfähig ist, haben Sie einen Anspruch auf Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall. Die Gerichte haben zum Thema Mietwagenkosten unzählige Urteile erlassen. Hier ein Artikel zum Nachlesen, wo es der Unfallgeschädigte leider ohne Anwalt probiert und vor Gericht verloren hat. Zum Thema Nutzungsausfall, können Sie hier mehr nachlesen.

 

6. Abschleppkosten

Wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht mehr fahrfähig oder nicht mehr verkehrssicher ist, dann können Sie Ihr Fahrzeug auf Kosten der Gegenseite bis zu Ihrer Werkstatt abschleppen lassen. Die gegnerische Versicherung muss diese Kosten bezahlen. Dazu können Sie hier mehr erfahren.

 

7. An- und Abmeldekosten

Die An- und Abmeldekosten sind von der Gegenseite zu erstatten, wenn diese unfallbedingt entstanden sind.

 

8. Schmerzensgeld

Wenn man durch den Unfall verletzt wurde, hat man einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Auch hier gilt, beauftragen Sie nach einem Unfall sofort einen Anwalt. Nur ein Rechtsanwalt kann die Sache als Jurist bewerten und entsprechend beurteilen.  Zum Thema Schmerzensgeld kann man hier mehr nachlesen.

9. Verdienstaufsall

Wenn man durch einen unverschuldeten Unfall einen Verdienstausfall erleidet, dann hat man einen Anspruch auf Erstattung. Das gilt auch für entgangene Zuschläge. Hierbei handelt es sich um komplizierte Rechte Themen. Beauftragen Sie daher sofort einen Anwalt. Mehr zum Thema Verdienstausfall kann man hier nachlesen.

 

FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten:

Strategic Consulting

Muss ich Gutachterkosten selber zahlen?

Grundsätzlich zahlt der Auftraggeber, aber wenn Sie kein Unfallverursacher sind und uns beauftragen, brauchen Sie auch nicht in Vorkasse zu gehen. Wir verhandeln direkt mit der gegnerischen Versicherung.

 

Muss ich einen von der Versicherung beauftragten Gutachter akzeptieren?

NEIN, Sie brauchen einen von der Versicherung beauftragten Gutachter nicht zu akzeptieren. Um die Neutralität des Gutachtens sicherzustellen, hat der Gesetzgeber ein Gesetz auf freie Wahl des Kfz-Sachverständiger/Unfallgutachters erlassen.

 

Wozu (dient) brauche ich eine Reparaturbestätigung?

Falls Sie das verunfallte Fahrzeug nicht in der markengebundenen Werkstatt repariert haben oder Sie finden keine Rechnung zur Reparatur, kann es bei erneutem Eintreten des Schaden an der gleichen Stelle zu Problemen bei der fiktiven Abrechnung geben. Reparaturbestätigung dient der Versicherung als Nachweis einer komplett bzw. teilweise durchgeführten Reparatur an Ihrem beschädigten Fahrzeug. Wir raten Ihnen daher unbedingt, eine Reparaturbestätigung bei uns ein zu holen.

Idea Smackdowns

Brauche ich einen Anwalt?

Nach einem unverschuldeten Unfall, sollten Sie sofort einen Anwalt beauftragen. Heutzutage gibt es keine faire Unfallregulierung mehr.  Ansonsten müssen Sie davon ausgehen, dass sämtliche Kosten meistens unberechtigt gekürzt werden. Dazu können Sie hier mehr nachlesen. Die Kosten des beauftragten Anwalts hat die gegnerische Versicherung zu erstatten. Dieser Grundsatz gilt immer dann, wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden.

 Was steht mir nach den Unfall zu?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erstattet Ihnen die Reparaturkosten zuzüglich aller mit dem Schaden zusammenhängenden Nebenkosten wie unter anderem: Kfz-Sachverständigen- und Rechtsanwaltsgebühren, Ab- und Anmeldegebühren, Verwertungs- und Verbringungskosten, eventuell eingetretene Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld, Krankenhausaufenthalt, Verdienstausfall, Heilungskosten und vermehrte Bedürfnisse.

Worauf ist unbedingt nach einem Verkehrsunfall zu achten?

Sichern Sie die Unfallstelle. Falls verletzte Personen vorhanden sind, helfen Sie denen. Rufen Sie die POLIZEI (110) und sprechen Sie Zeugen an. Rufen Sie uns, Ihren zuverlässigen Kfz-Sachverständigen/Unfallgutachter (Tel. 0176-617 50438), an, falls ein Fotoapparat vorhanden ist, bitte Fotos von der Unfallstelle machen und bitte nicht mit der Polizei und dem Unfallgegner diskutieren.

 

Was sollte ich nicht tun?

Rufen Sie auf keinen Fall beim Zentralruf der Autoversicherer bzw. bei der gegnerischen Versicherung an. Das könnte Ihnen zum Verhängnis werden!

Warum, können Sie hier nachlesen.

Business Concept Design

Warum sollen Sie uns zur Erstellung eines Gutachtens beauftragen?

Wir sind ein unabhängiges Kfz-Sachverständigen Unternehmen, das keinerlei Weisungen irgendeiner Versicherung unterliegt. Herr Silvio Maras ist zertifizierter Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertungen (TÜV). Wir erstellen Ihnen ein genaues und präzise erarbeitetestes Kfz-Gutachten, das alle Nebenkosten wie Nutzungsausfallentschädigung/Mietwagenkosten, Verbringungskosten, Reparaturkosten und eventuell eingetretenen Wertminderung beinhaltet. Bei uns fallen für Sie keine Kosten für das Erstellen des Gutachtens zu. In der Regel wird ihr Gutachten innerhalb 24 Std. angefertigt und an Sie und die Versicherung verschickt. Wir garantieren Ihnen, dass wir für Sie mit Ihren Fragen bis zur kompletten Begleichung des entstandenen Schaden begleiten.

 

 Was ist eine fiktive Abrechnung?

Wenn Sie als Geschädigte Ihr Fahrzeug bei einem Haftpflichtschaden nicht, oder im Moment nicht reparieren lassen möchten, können Sie sich den Schaden von der eintrittspflichtigen Versicherung “auszahlen” lassen. Dieser Vorgang wird als fiktive Abrechnung oder Abrechnung nach Gutachten bezeichnet.

Kontakt

Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns an. Wir antworten gerne.

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